Altersvorsorge
Das Versorgungsloch im Alter
In der Studie über "Die Deutschen und ihr Geld" zeigt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), dass knapp die Hälfte der Arbeitnehmer ihre Rentenansprüche zu hoch einschätzen. Rund 15 Prozent überschätzen ihre Rentenansprüche gar um 50 Prozent.
Diese Selbstüberschätzung hat einen einfachen Grund: In allen öffentlichen Rentenrechnungen geht der Gesetzgeber üblicherweise vom Standard-, Durchschnitts-, oder Eckrentner aus. Dessen Rentenniveau liegt grundsätzlich bei ca. 70 Prozent seines letzten Nettoeinkommens. Auf den normalen Arbeitnehmer treffen die Eckwerte des Eckrentners aber in keinster Weise zu: Denn das genannte Rentenniveau misst sich am allgemeinen Rentenniveau, gemessen am Durchschnittseinkommen aller Beschäftigten. Die Voraussetzungen der Standardrente (45 Versicherungsjahre stets mit Durchschnittseinkommen) erfüllen heute die wenigsten Arbeitnehmer und in Zukunft wird es immer weniger Menschen geben, die auf 45 Rentenbeitragsjahre kommen.
Schon heute kommen die 61- bis 66-jährigen Rentner auf nur noch knapp 60 Prozent des letzten Nettolohns! Noch schlechter sieht es bei den nicht Haupteinkommensbeziehern - zumeist Frauen - aus. In einer weiteren Studie über die "Vermögensbildung unter neuen Rahmenbedingungen" hat das DIA die Höhe der Deckungslücke für verschiedene Geburtsjahrgänge ausgerechnet. Demnach wird der Abstand zwischen letztem Nettoeinkommen und erster Rentenzahlung umso größer, je jünger der Versicherte ist. So muss ein 1945 geborener Erwerbstätiger nach 40 Versicherungsjahren und mit einem in heutigen Preisen gerechneten letztem Nettoeinkommen von 2.045 Euro bereits eine Deckungslücke (= letztes Einkommen minus erste Rentenzahlung) von 818 Euro in Kauf nehmen. Bis zum Jahrgang 1985 weitet sich diese Lücke auf 1.284 Euro, bzw. 62,8 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus.
Wer bekommt wie lange Rente?
Mit einem Durchschnittsalter von 60,5 Jahren verabschiedet sich der deutsche Arbeitnehmer in den Ruhestand. Das ist gar nicht so schlecht: Der Mittelwert in Europa liegt bei 59,5 Jahren. Am längsten arbeiten unter den Europäern die Schweden: Ihr Renteneintrittsalter liegt bei durchschnittlich 63,3 Jahren. Die jüngsten Rentenbezieher leben mit 58,6 Jahren in Österreich.
Als die Rentenversicherung 1957 eingeführt wurde, bezog ein 65jähriger Mann durchschnittlich noch zwölf Jahre Rente. Damals lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei 77 Jahren. Heute werden ein männlicher Rentner im Durchschnitt 78 Jahre und eine Rentnerin 81 Jahre alt. Damit ist die Bezugsdauer der Rente um durchschnittlich vier Jahre gestiegen. Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen ist der Rentenbeitrag von damals 14 Prozent (jeweils sieben von Arbeitnehmer und Arbeitgeber) auf mittlerweile 19,5 Prozent gestiegen. Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um eine umlagefinanzierte Rentenversicherung. Beim Umlageverfahren wird das eingezahlte Geld sofort verwendet, um die Rente zu bezahlen.
Wer Beiträge während seines Berufslebens eingezahlt hat, bekommt seine Rente aus den Beiträgen der dann arbeitenden nachfolgenden Generation ausgezahlt. Als Berechnungsgrundlage zählen die Höhe seiner Beträge und die Dauer seiner Beitragszahlungen. Da aber nun weniger Beitragszahler für die aktuelle Rentnergeneration aufkommen müssen, wird zukünftig immer weniger Geld für die Rentenzahlungen zur Verfügung stehen.
Für den Fall der Fälle: Die Berufsunfähigkeitsversicherung
In Deutschland gibt es derzeit über zwei Millionen Berufs- und Erwerbsunfähige. Das Risiko, einmal dazu zu gehören, ist also durchaus vorhanden. Wer nicht privat vorgesorgt hat, riskiert, seinen gewohnten Lebensstandard nicht halten zu können und gefährdet seine Altersversorgung.
Denn die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten sind absolut unzureichend. Am 1. Januar 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) abgeschafft. An ihre Stelle trat die zweistufige Erwerbsminderungsrente. Ob Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, hängt nur noch davon ab, ob der Versicherte überhaupt noch erwerbstätig sein kann, unabhängig von seinem bisherigen Beruf und den Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.
Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist - egal in welchem Beruf - erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente, die der bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht, gibt es nur für diejenigen, denen keine drei Stunden tägliche Arbeit zugemutet werden können.
Ausgenommen von dieser Regelung sind alle, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Für sie gilt der Berufsschutz weiterhin. Sie erhalten die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn sie nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten können. Jüngere Arbeitnehmer beziehen Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn sie generell nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr berufstätig sein können.
Um überhaupt Anspruch auf die gesetzliche Rente zu erhalten muss man mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Die Rente wird in den ersten neun Jahre nur befristet gezahlt: Alle drei Jahre wird der Versicherte überprüft, ob er nicht wieder arbeitsfähig ist.
Wer zu seiner Absicherung nur eine Unfallversicherung abschließt, der deckt nicht sein ganzes Risiko ab, denn der weitaus größte Teil aller Berufsunfähigkeitsfälle wird durch Krankheiten verursacht. Und da reicht eine Absicherung durch ein Krankentagegeld nicht aus. Eine Krankentagegeld- oder auch Verdienstausfallversicherung genannt, zahlt nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Sobald durch einen Arzt "Berufsunfähigkeit" festgestellt wird, entfallen die Zahlungen einer Krankentagegeldversicherung. Wer also vorsorgen will, kommt um eine private Berufsunfähigkeits-Rentenversicherung nicht herum.
Aber Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht gleich Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn wie in der Krankenversicherung gibt es bei den privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Vielzahl von unterschiedlichen Bedingungen. Wir beraten Sie umfassend und helfen bei der Auswahl der Versicherung, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird und Ihren individuellen Lebensumständen Rechnung trägt.
Kapitalgedeckte Rentenmodelle
Der überwiegende Teil der Industrieländer finanziert seine öffentlichen Rentenprogramme durch Beitragsumlagen. Die arbeitende Generation zahlt also für die Rentner. Dieses System funktioniert durch die demographische Entwicklung nicht mehr. Für die Zukunft der Alterssicherung wird es darauf ankommen, den kapitalgedeckten Anteil der Vorsorge zu erhöhen. Der "internationale Reformmonitor", ein Experten-Netzwerk der Bertelsmann Stiftung, hat den Anteil kapitalgedeckter Alterssicherungssysteme in den 15 größten Industrienationen untersucht. Fast die Hälfte der 15 wichtigsten Industrienationen hat demnach mehr als 50 Prozent seiner staatlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherungssysteme per Kapitalanlage organisiert.
Deutschland zählt zusammen mit Spanien, Italien, Österreich und Frankreich zu der Ländergruppe mit den geringsten Anteilen an kapitalfundierter Altersvorsorge (weniger als 40 Prozent). Dieser Kapitalstock ist in Deutschland so gering, weil das Vertrauen in den Staat bei der Altersvorsorge noch sehr hoch ist und die gesetzliche Rentenversicherung dominiert.

